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171 Pflegeplätze bieten Ihnen einen Lebensraum, der sich an Gewohntem, also am Alltag, orientiert. Betreuung heißt für uns, dass Sie sich zu Hause fühlen und Lebensqualität in einem neuen Umfeld finden. Körperliche, geistige und emotionale Möglichkeiten der Betätigung werden geschaffen und unterstützen Ihre individuellen Bedürfnisse.
Zum Leistungsangebot zählen neben vollstationärer Pflege auch Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege. Zwischen der Einrichtung und den Landesverbänden der Pflegeversicherung besteht ein Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI. Die Betreuung wird Tag und Nacht durch examiniertes und qualifiziertes Pflegepersonal sichergestellt. Die gebotenen Leistungen umfassen alle Pflegestufen und beinhalten Grund- und Behandlungspflege, Mobilisierung, Beratung, Schwerstpflege und Betreuung.
Das pflegerische Konzept unserer Einrichtung basiert auf dem konzeptionellen Pflegemodell der Aktivitäten und der existentiellen Erfahrungen des Lebens (AEDL) nach Monika Krohwinkel.
Dieses auf dem Prinzip der aktivierenden Pflege aufgebaute Konzept setzt
folgende Schwerpunkte:
- individuelle Zuwendung
- körperliche und geistige Mobilisation und Aktivierung
- praktische Anleitung und Beschäftigung
- Lebensqualität durch eigenständige Lebensgestaltung
- Stärkung von Selbstwertgefühlen und Identität
- Stützung des Selbsterlebens des alten Menschen als soziales Wesen
in einer Gemeinschaft
- Sensibilisierung des sozialen Umfeldes für die Lebenssituation
älterer Menschen
- Kontinenz- und Toilettentraining
Die aktivierende Betreuung und Pflege sowie die intensive Förderung
verbliebener Fähigkeiten bewirken für den Einzelnen:
- mehr Lebensqualität durch Lebensgestaltung
- mehr Selbstwertgefühl durch Selbstständigkeit
- Stärkung der eigenen Identität
- bessere Orientierung
- mehr Kontakt zu Angehörigen und Bezugspersonen
- Vermeidung von Hospitalismus
Unsere Pflegeleistungen im Überblick
- Grundpflege
z. B. Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Toilettengang,
Prophylaxen, Beobachtung und Kontrolle von Körperfunktionen, Mobilitätstraining,
Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Inkontinenztraining
- Behandlungspflege (entsprechend ärztlicher Verordnung)
z. B. Stellen und Überwachung der Medikation, Sekretabsaugung, Verbände,
Injektionen, Einreibungen, Inhalationen, Blutzuckerwertbestimmung, Wundversorgung,
Stomaversorgung, Einläufe, Wärme- und Kälteanwendungen,
Wickel, medizinische Bäder, enterale Ernährung
- soziale Betreuung
z. B. Beschäftigungstherapie in Einzel- und Gruppenarbeit, Orientierung
zu Ort/Zeit/Person, Unterstützung bei der Erledigung persönlicher
Angelegenheiten, Angehörigenarbeit, Beratung, Seelsorge
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In der Kurzzeitpflege werden Pflegebedürftige für einen vorher
definierten Zeitraum von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen gepflegt
und betreut. Die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI ist z. B. zur Überbrückung
nach Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten gedacht, solange die häusliche
Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang
erbracht werden kann.
Sie ist sinnvoll zur Vermeidung von vollstationärer Heimaufnahme
in Krisensituationen, z. B. als Nachsorge infolge eines Krankenhausaufenthaltes
mit dem Ziel der Rückkehr in die eigene Wohnung oder bei Renovierungsarbeiten
in der eigenen Wohnung.
Sämtliche Leistungen entsprechen denen der Langzeitpflege. Die Kosten
für die pflegebedingten Aufwendungen werden entsprechend der vorhandenen
Pflegestufe für max. 28 Tage im Kalenderjahr bis zu 1.432,- Euro
auf Antrag von der Pflegekasse übernommen.
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Die Verhinderungspflege entlastet pflegende Angehörige, die aufgrund
von Urlaub, Krankheit oder sonstiger Abwesenheit oder Verhinderung nicht
in der Lage sind, ihren Pflegeauftrag in diesem Zeitraum wahrzunehmen.
Voraussetzung für Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI ist,
dass die Pflegepersonen den Pflegebedürftigen mindestens 12 Monate
vor der erstmaligen Verhinderung in seiner häuslichen Umgebung gepflegt
haben.
Sämtliche Leistungen entsprechen denen der Langzeitpflege. Die Kosten
für die pflegebedingten Aufwendungen werden entsprechend der vorhandenen
Pflegestufe für max. 28 Tage im Kalenderjahr bis zu 1.432,- Euro
auf Antrag von der Pflegekasse übernommen.
Bei bereits feststehenden Terminen empfiehlt es sich rechtzeitig den
Kurzaufenthalt zu buchen, da gerade in den Sommermonaten eine intensive
Nachfrage besteht.

