Stationäre Pflege

171 Pflegeplätze bieten Ihnen einen Lebensraum, der sich an Gewohntem, also am Alltag, orientiert. Betreuung heißt für uns, dass Sie sich zu Hause fühlen und Lebensqualität in einem neuen Umfeld finden. Körperliche, geistige und emotionale Möglichkeiten der Betätigung werden geschaffen und unterstützen Ihre individuellen Bedürfnisse.

Zum Leistungsangebot zählen neben vollstationärer Pflege auch Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege. Zwischen der Einrichtung und den Landesverbänden der Pflegeversicherung besteht ein Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI. Die Betreuung wird Tag und Nacht durch examiniertes und qualifiziertes Pflegepersonal sichergestellt. Die gebotenen Leistungen umfassen alle Pflegestufen und beinhalten Grund- und Behandlungspflege, Mobilisierung, Beratung, Schwerstpflege und Betreuung.

Das pflegerische Konzept unserer Einrichtung basiert auf dem konzeptionellen Pflegemodell der Aktivitäten und der existentiellen Erfahrungen des Lebens (AEDL) nach Monika Krohwinkel.

Dieses auf dem Prinzip der aktivierenden Pflege aufgebaute Konzept setzt folgende Schwerpunkte:
- individuelle Zuwendung
- körperliche und geistige Mobilisation und Aktivierung
- praktische Anleitung und Beschäftigung
- Lebensqualität durch eigenständige Lebensgestaltung
- Stärkung von Selbstwertgefühlen und Identität
- Stützung des Selbsterlebens des alten Menschen als soziales Wesen in einer Gemeinschaft
- Sensibilisierung des sozialen Umfeldes für die Lebenssituation älterer Menschen
- Kontinenz- und Toilettentraining

Die aktivierende Betreuung und Pflege sowie die intensive Förderung verbliebener Fähigkeiten bewirken für den Einzelnen:
- mehr Lebensqualität durch Lebensgestaltung
- mehr Selbstwertgefühl durch Selbstständigkeit
- Stärkung der eigenen Identität
- bessere Orientierung
- mehr Kontakt zu Angehörigen und Bezugspersonen
- Vermeidung von Hospitalismus

Unsere Pflegeleistungen im Überblick
- Grundpflege
z. B. Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Toilettengang, Prophylaxen, Beobachtung und Kontrolle von Körperfunktionen, Mobilitätstraining, Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Inkontinenztraining

- Behandlungspflege (entsprechend ärztlicher Verordnung)
z. B. Stellen und Überwachung der Medikation, Sekretabsaugung, Verbände, Injektionen, Einreibungen, Inhalationen, Blutzuckerwertbestimmung, Wundversorgung, Stomaversorgung, Einläufe, Wärme- und Kälteanwendungen, Wickel, medizinische Bäder, enterale Ernährung

- soziale Betreuung
z. B. Beschäftigungstherapie in Einzel- und Gruppenarbeit, Orientierung zu Ort/Zeit/Person, Unterstützung bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten, Angehörigenarbeit, Beratung, Seelsorge
 

Kurzzeitpflege

In der Kurzzeitpflege werden Pflegebedürftige für einen vorher definierten Zeitraum von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen gepflegt und betreut. Die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI ist z. B. zur Überbrückung nach Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten gedacht, solange die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann.
Sie ist sinnvoll zur Vermeidung von vollstationärer Heimaufnahme in Krisensituationen, z. B. als Nachsorge infolge eines Krankenhausaufenthaltes mit dem Ziel der Rückkehr in die eigene Wohnung oder bei Renovierungsarbeiten in der eigenen Wohnung.
Sämtliche Leistungen entsprechen denen der Langzeitpflege. Die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen werden entsprechend der vorhandenen Pflegestufe für max. 28 Tage im Kalenderjahr bis zu 1.432,- Euro auf Antrag von der Pflegekasse übernommen.
 

Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege entlastet pflegende Angehörige, die aufgrund von Urlaub, Krankheit oder sonstiger Abwesenheit oder Verhinderung nicht in der Lage sind, ihren Pflegeauftrag in diesem Zeitraum wahrzunehmen. Voraussetzung für Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI ist, dass die Pflegepersonen den Pflegebedürftigen mindestens 12 Monate vor der erstmaligen Verhinderung in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben.
Sämtliche Leistungen entsprechen denen der Langzeitpflege. Die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen werden entsprechend der vorhandenen Pflegestufe für max. 28 Tage im Kalenderjahr bis zu 1.432,- Euro auf Antrag von der Pflegekasse übernommen.

Bei bereits feststehenden Terminen empfiehlt es sich rechtzeitig den Kurzaufenthalt zu buchen, da gerade in den Sommermonaten eine intensive Nachfrage besteht.
 

SPG Senioren- und Pflegeheim "Strandperle" - Wohnen direkt am Meer ...SPG Senioren- und Pflegeheim "Strandperle" - Wohnen direkt am Meer ...
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